Terrassendach Baugenehmigung in Baden-Württemberg – Das muss beachtet werden
Eine kleinere Terrasse mit einer Grundfläche von bis zu 30m² können Sie als Baden-Württemberger genehmigungsfrei errichten. Gezählt wird das Innenmaß, das nicht nur für die Fläche sondern auch für die Überdachung gilt. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber des Bundeslandes entschieden, dass Terrassenbauvorhaben im kleineren Umfang keine Genehmigung erfordern. Doch um nachträglichen Ärger zu vermeiden, sollten Sie trotz des Verfahrens freier Bauvorhaben beim Bauamt vorsprechen und sich dadurch Rechtssicherheit verschaffen. Die genehmigungsfreie Errichtung unterliegt strengen Kriterien und kann bei Beschwerden aus der Nachbarschaft oder bei Nichteinhaltung der Vorschriften mit der Auflage zum Rückbau problematisch werden. Je nach Standort am Haus oder über einer freien Fläche gelten andere rechtliche Vorschriften. Bauen Sie eine Terrassenüberdachung über dem Freisitz, sind die rechtlichen Auflagen identisch mit der Errichtung eines Carports. Wenn Sie am Haus anbauen, sollten Sie sich ganz genau über die Notwendigkeit einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Baden-Württemberg erkundigen. Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde muss eingehalten und vorschriftsmäßig umgesetzt werden. Das gilt auch für überdachte Terrassen unter 30m², wodurch eine Vorsprache beim örtlichen Bauamt immer von Vorteil ist. Die baugenehmigungsfreie Errichtung hebt die Einhaltung der Vorschriften der Landesbauordnung nicht auf. Brandschutz- und abstandsrelevante Auflagen, statische Anforderungen und der Bau mit zugelassenen Baustoffen sind in der Landesbauordnung geregelt.
Übersicht für die Baugenehmigung
- Die Terrasse mit Überdachung ist bis zum Innengrundmaß von 30m² genehmigungsfrei
- Die Einhaltung der Vorschriften laut Landesbauordnung ist verbindlich
- Eine Beratung der zuständigen Baubehörde schließt Fehler mit dem Risiko der Rückbauanordnung aus
- Alle statischen und brandschutzrechtlichen Auflagen müssen auch bei genehmigungsfreiem Bau eingehalten werden
- Der Abstand zum Nachbargrundstück und öffentlichen Bereichen ist einzuhalten
- Freisitz mit Überdachung auf Freifläche im Grundstück: Hier gelten die Regeln des Carport-Baus
- Bei denkmalgeschützten Immobilien ist eine Genehmigung der Denkmalbehörde nötig
- Eine Prüfung der rechtlichen Anordnungen vor dem Baubeginn schließt nachträgliche Probleme aus
Welche Unterlagen werden für den Bau benötigt?
Für die Genehmigung einer Terrassenüberdachung sind verschiedene Dokumente notwendig. In erster Linie müssen Sie bereits vor Baubeginn bei Terrassen über 30m² einen Antrag stellen und alle dafür notwendigen Informationen bereitstellen. Die Größe und das Baukonzept, der Ort der Errichtung und das Bauvorhaben in Verbindung mit der Immobilie oder freistehend müssen bei der Beantragung der Genehmigung vorliegen. Auch wenn Sie eine genehmigungsfreie Überdachung bauen möchten, sollten Sie sich die amtliche Bestätigung der Genehmigungsfreiheit beim örtlichen Bauamt einholen und den rechtssicheren Weg einschlagen. Die Antragsformulare erhalten Sie bei der Baubehörde, wo Sie sich vorab auch über die notwendige oder nicht benötigte Genehmigung informieren können. Wichtig ist, dass Sie alle Angaben korrekt und präzise machen und den Bauplan für die Überdachung im Antrag beilegen. Wenn Sie sich für einen Bausatz entscheiden, sind einige beim Bauamt vorzulegenden Dokumente für die Überdachung bereits vorhanden. Anhand der Flurkarte und dem Flächenbebauungsplan, den Sie für die Beantragung benötigen, wird die Behörde Ihr Vorhaben prüfen und die Genehmigung wenn notwendig erteilen. In komplexen Fällen, so bei denkmalgeschützten Immobilien, kann eine Vor-Ort-Begehung durch einen Experten der Denkmalbehörde für die Erteilung der Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Baden-Württemberg notwendig sein. Beginnen Sie Ihr Bauvorhaben erst, wenn Ihnen die Zustimmung der Behörde oder der Vermerk genehmigungsfrei vorliegen.
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