Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern
Vor allem, aber nicht nur in den Sommermonaten ist ein Terrassendach für Eigenheimbesitzer in Mecklenburg ein wichtiges Detail zur Steigerung der Lebensqualität. Terrassendächer sorgen dafür, dass man den Freisitz auf dem heimischen Grundstück ganzjährig nutzen und je nach Ausführung sogar Energie sparen kann. Wer sich für Terrassenüberdachungen mit Solar entscheidet, senkt seine Stromkosten und produziert seine eigene Energie. Aber auch ohne diese zusätzliche Funktion ist die Überdachung der Terrasse eine praktische und innovative Lösung. Wenn es regnet, muss die Grillparty nicht ad hoc abgebrochen und ins Haus verlegt werden. Bei heißen Temperaturen im Hochsommer schützt die Überdachung vor UV-Strahlung und Hitze. In Mecklenburg gibt es viele Eigenheime und damit einen hohen Bedarf an Überdachungen für am Haus angelegte oder im Garten befindliche Terrassen. Damit es keine Probleme mit der Nachbarschaft und mit der Kommune gibt, sollten Eigenheimbesitzer vor dem Bau alle wichtigen Fakten für die Erteilung der Genehmigung in Erfahrung bringen. Anderenfalls kann die Forderung zum Rückbau entstehen und unnötige Kosten, aber auch jede Menge Ärger nach sich ziehen.

Was muss beachtet werden für den Terrassendach Bau?

Wichtig ist, dass die Terrassenüberdachung Baugenehmigung für Mecklenburg-Vorpommern vorab eingeholt wird. Innerhalb der Wartezeit sollte man keinesfalls mit dem Bauvorhaben beginnen, da allein dieser Umstand zum Problem werden und den Rückbau erforderlich machen kann. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde einzuholen und muss schriftlich eingereicht werden. Auch wenn in Mecklenburg-Vorpommern viele Anträge eingehen, erfolgt die Bearbeitung schnell und die Genehmigung wird erteilt. Es gibt aber auch genehmigungsfreie Terrassendächer. Wer nicht mehr als 30 Quadratmeter überdachen möchte und die genehmigungsfreie Tiefe von 3 Metern nicht überschreitet, kann auf die Erteilung der Baugenehmigung verzichten. Das heißt nicht, dass der Bauherr auf ein klärendes Gespräch mit den direkten Anrainern verzichten sollte. Auch kleinere Überdachungen dürfen nicht zu nah am Nachbargrundstück erbaut werden. Hier gilt die kommunale Regel, die nicht im Zusammenhang mit der Überdachung einer Terrasse steht, sondern die in der Bebauungsordnung für das jeweilige Grundstück manifestiert ist. Im Antrag müssen alle wichtigen Angaben für das Genehmigungsverfahren enthalten sein. Neben der Dachgröße kann auch eine Checkliste der Materialien, sowie der baulichen Besonderheiten auf dem Grundstück erforderlich sein. Sollte die Überdachung den eigentlichen Raum des Baugrundstücks überschreiten, muss dieser Umstand gesondert erwähnt werden. Eine Terrassenüberdachung ist ein fester Bau, der im Regelfall nur auf einem entsprechenden Baugrundstück und nicht auf einer Gartenfläche genehmigt wird.

Übersicht der wichtigen Punkte

Die Regularien für die Erteilung einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern sind verhältnismäßig locker. Dennoch sollten potenzielle Bauherren der Checkliste folgen und ausschließen, dass sich das Verfahren aufgrund fehlender oder mangelhafter Dokumente verzögert.

  • Eine konkrete Erläuterung des Bauvorhabens ist erforderlich
  • Die Zeichnung inklusive Bemaßung muss vollständig und plausibel sein (bestenfalls direkt vom Hersteller der Überdachung)
  • Der Lageplan und die Bebauungsvorschriften werden bestenfalls beigelegt
  • Der Antragsteller muss Eigentümer des Grundstücks / Baugrundstücks sein
  • Genehmigungsfrei sind Terrassendächer mit weniger als 30 Quadratmetern Grundfläche und weniger als 3 Metern Tiefe
  • Der Bau darf erst nach Erteilung der Genehmigung starten
Wichtige Dokumente für die Erteilung der Terrassenüberdachung Baugenehmigung Mecklenburg-Vorpommern

Für die Erteilung der Genehmigung ist die Abteilung für Baurecht zuständig. Eine Terrassenüberdachung am Eigenheim in Mecklenburg kann dennoch ohne Genehmigung erbaut werden, sofern diese u.a. die bereits genannten Maße nicht überschreitet. Anderenfalls sind alle Unterlagen zur Überdachung, zum Bauort (am Haus anliegend oder freistehend), zur Statik und zu den Materialien notwendig. Der Lage- und Bebauungsplan und auf Anforderung weitere Unterlagen sind eine Basis für die Erteilung der Genehmigung. Auch wenn die Höhe der Überdachung keine konkreten Vorgaben aufweist, muss diese in der Antragstellung Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für den Abstand zum Nachbargrundstück und zu gegebenenfalls öffentlichen Wegen oder Plätzen. Eine konkrete Information zu den baurechtlichen Vorschriften ist einzuholen, da es in einigen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns auch zu optischen Vorschriften bei Überdachungen für Terrassen kommen kann. Einzureichen sind der Bauantrag, die Kostenkalkulation und die statische Berechnung einer kompetenten Stelle, sowie die Beschreibung des Bauvorhabens in Worten. Bei höheren Baukosten kann die Bestätigung der Finanzierung erforderlich sein. Sollte der Lageplan älter sein, kann das Bauamt eine aktuelle Berechnung eines Vermessungsbüros anfordern. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. Der Bau darf erst nach Genehmigungserteilung erfolgen.

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