Terrassendach Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz – Was muss beachtet werden?
Wie bereits angeschnitten, zeigt sich das Rheinland-Pfälzer Bauamt im Bezug auf die Größe der zu überdachenden Fläche großzügiger als andere Bundesländer. Wenn die Terrasse nicht größer als 50m² und nicht tiefer als 4,5m ist, entfällt die Verpflichtung zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz. In diesem Fall brauchen Bauherren nur die Vorschriften zum Abstand zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Grundstücken, sowie die Vorgaben des Bebauungsplans und des privaten Baurechts beachten. Ist die Terrasse größer, ist eine Baugenehmigung essenziell und muss vor dem Bauvorhaben beantragt und bewilligt werden. Anderenfalls kann die Kommune einen Rückbau verlangen, der mit hohen Kosten einhergeht und zum Ärgernis wird. Die Erteilung einer Genehmigung für überdachte Terrassen setzt voraus, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden und plausibel erstellt sind. Wenn es sich um eine Grenzbebauung handelt, lohnt sich die Einholung einer schriftlichen Zustimmung der direkten Anrainer auch bei ansonsten nicht genehmigungspflichtigen Überdachungen. Prinzipiell sollten potenzielle Bauherren auch beim zuständigen Bauamt vorsprechen und sich die nicht notwendige Genehmigungspflicht schriftlich bestätigen lassen. Denn neben der Aufforderung zum Rückbau, die aus verschiedenen Gründen erfolgen kann, droht dem Bauherren bei Problemen mit der Nachbarschaft oder mit der Kommune auch ein in der Höhe nicht zu unterschätzendes Bußgeld in empfindlicher vierstelliger Höhe.
Übersicht der Punkte für den Bau einer Terrassenüberdachung
- Handelt es sich um eine freie oder genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung?
- Darf am Standort der Terrasse in die Höhe gebaut werden oder nicht?
- Sind die direkten Nachbarn mit dem Bauvorhaben einverstanden oder bestehen berechtigte Einwände?
- Bleibt das Abstandsrecht des Nachbarn beim Überdachungsbau unberührt?
- Passt die Überdachung ins Gesamtbild der Siedlung, der Straße und der Gemeinde?
- Sind denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten?
- Fügt sich die Überdachung in den Lageplan der Gemeinde ein?
- Bei Genehmigungspflicht: Sind alle notwendigen Dokumente vorhanden und wurden mit dem Bauantrag eingereicht?
- Ist die Genehmigung erteilt oder ist das Verfahren noch in Bearbeitung?
- Stimmen die reellen Maße mit der Bauzeichnung überein?
Welche Unterlagen braucht man für den Bau?
Nach der Feststellung, ob ein genehmigungsfreier Bau erfolgen kann oder ob eine Genehmigung eingeholt werden muss, sind die Unterlagen für den Bauantrag zu beschaffen. Um eine Terrassenüberdachung für Rheinland-Pfälzer Eigenheime zu bekommen, braucht der Bauherr den vollständig ausgefüllten Antrag für das Bauvorhaben. Die geplante Überdachung muss konkret beschrieben und mit einem Grundriss erläutert werden. Für das Verständnis der bearbeitenden Behörde sind verschiedene Schnitte und Ansichten notwendig. Ein Erfassungsbogen zur Statik, sowie die Aufstellung aller zu erwartenden Baukosten müssen dem Antrag beiliegen. Hat der Bauherr keinen Lageplan, holt er sich diesen beim zuständigen Katasteramt. Ratsam ist auch, die Zustimmung der Anrainer vorab einzuholen und diese als Kopien beim Bauamt einzureichen. Wenn die Entscheidung auf einen Bausatz gefallen ist, sind die das Terrassendach betreffenden Angaben wie die Grundrissskizze, die Maße und die Materialien sowie die Querschnitte bereits vorhanden. Nur vollständig ausgefüllte und mit allen Unterlagen bestückte Anträge werden bearbeitet. Daher lohnt es, die Vollständigkeit des Antrags zu prüfen und die Wartezeit auf die Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz so zu verkürzen. Wichtig ist, dass der Bau keinesfalls vor der schriftlich erteilten Genehmigung beginnt. Wer früher anfängt, kann die Erlaubnis gefährden und muss mit einem Bußgeld und einer möglichen Rückbauanordnung rechnen.
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